Kernfakten 2-4: Kontext

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Dennoch möchten wir Ihnen hier einen schnellen Zugriff auf die zum jeweiligen Kapitel zugehörenden Videos, Animationen und Webinhalte geben.

Weitere Inhalte zu Kapitel 2 von Basiswissen RE - 5. Auflage

In Anlehnung an den IREB-Lehrplan für CPRE 3.0 [IREB-Lehrplan 2020] fassen wir das Prinzip »Kontext« wie folgt zusammen:

  • Die richtige Beachtung des (oder der) Kontexte, in dem das System später operativ tätig sein soll, ist für das Requirements Engineering zentral. Anforderungen an Systeme können immer nur in Bezug zu einem Kontext definiert werden; ohne Kontextwissen können Anforderungen an Systeme nicht definiert werden. Es reicht im Requirements Engineering daher nicht aus, die Wünsche und Bedürfnisse der Stakeholder zu erfüllen. Das Requirements Engineering muss zudem:
    • klären, welche Anforderungen im Kontext des Systems existieren und welche davon für das zu entwickelnde System relevant sind;
    • ermitteln und definieren, wie das System diese Kontextanforderungen erfüllen soll, dies erfolgt durch eine entsprechende Definition der Anforderungen an das System;
    • die Schnittstellen zwischen dem System und dem Kontext identifizieren und definieren;
    • klären, welche Annahmen über den Kontext des Systems angenommen bzw. getroffen werden und diese explizit definieren;
    • sicherstellen, dass getroffene Annahmen über den Kontext korrekt sind.

  • Die Abgrenzung zwischen System und Kontext ist eine zentrale Aufgabe des Requirements Engineering. Sie erfolgt über die Definition der Systemgrenze. Dinge innerhalb der Systemgrenzen können durch den Systementwicklungsprozess verändert werden; Dinge außerhalb der Systemgrenzen können nicht verändert werden. Analog zur Systemgrenze grenzt die Kontextgrenze den relevanten, zu beachtenden Kontext vom Rest der realen Welt (Umgebung) ab.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß beim Lesen.
Viele Grüße,

Chris Rupp und Klaus Pohl

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